Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln war schon in den Vorkriegszeiten eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung. Begriffe wie Erzeugungsschlacht, Autarkie, Vierjahrespläne wurden bald geläufig.

So wurden durch den Reichsnährstand (vor Ort: Kreisbauernschaft) 1934 die sog. Hofkarten für alle landwirtschaftlichen Betriebe eingeführt. Darin standen Angaben

  • über familiäre Verhältnisse (einschließlich Alter aller Mitarbeiter eines Hofes)
  • über die Faktorausstattung Boden, Arbeitskraft, Kapital, Nutzungsberechtigungen
  • über Erträge und Leistungen beim Vieh
  • über Dungstätten, Futterlager, Wasserversorgung, Elektroanlagen
  • über Witterungsereignisse wie Hagel oder Seuchenfall im Stall

Die Daten wurden erhoben und jährlich fortgeschrieben. Daraus errechnete sich die Marktleistung des Betriebes und damit sein Beitrag für die Ernährungsversorgung. 

Eine Kommission machte Hof-, Feld- und Flurbegehungen und sie war bei den Bauern gefürchtet. Diese Überwachung wurde nach dem Krieg fortgeführt bis zur Währungsreform 1948. Harte Strafen (Zuchthaus) drohte bei Schwarzschlachten, Buttermachen und Nebengeschäften. Es kamen nach dem Krieg Sonderzüge aufs Land und im Tauschhandel wurden Waren gewechselt. Es machte bald das böse Wort von den „Bauern mit Teppich im Kuhstall“ die Runde. Ein Hibnweis, dass daruaf, dass gute Geschäfte mit den hungrigen Menschen machen konnten.   

Die zentrale Kontrollstelle für Westfalen war in Unna-Königsborn und so war der im Dorf versetzte der Ruf „Königsborn ist unterwegs“ alle Bauern in helle Aufregung.

 

Literatur

 

  • Daniela Münkel (1996): Nationalsozialistische Agrarpolitik und Bauernalltag. Campus Verlag, 2. Auflage 2020