Die Flurbereinigung ist ein Bodenordnungsverfahren für land- und forstwirtschaftliche Flächen zum Zweck der Verbesserung der Bewirtschaftung, der Anlage von Wirtschaftswegen einschließlich neuen Höfen (Infrastruktur) und zur Schaffung von Ausgleichsflächen (Naturschutz). Wegebau und Regulierung der Wasserführung sind wichtige Voraussetzungen für die Arbeitswirtschaft, den Einsatz von Maschinen und die Betriebsorganisation insgesamt.

Obwohl kein Betrieb hat Anspruch auf die Verbesserung seiner Vermögenslage und gesamtheitlichen innerbetrieblichen Situation hat, gab es in der Vergangenheit nicht selten doch einige Gewinner, bei denen die neue Situation besonders gut passte.


Bis in die 1970-er Jahre dominierten die rein wirtschaftlichen Ziele, seitdem haben Naturschutz und allegmeine Aufgaben größeren Stellenwert bekommen.

 

Weitere Stichworte dazu:

Es ist eine Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.

Zuständig ist die Untere Flurbereinigungsbehörde (hier: Amt für Agrarordnung, AfAO in Warburg, Prozessionsweg). Die Behörde wird ca. 2010 dem Regierungspräsdium Detmold angegliedert.   


Es wird eine Teilnehmergemeinschaft gebildet, das sind die Grundstückseigentümer, die Behörden und Verbände.


Die Zuteilung erfolgt nach dem Wert-Ermittlungsverfahren. Eine wertgleiche Abfindung (auf Grundlage der Bodenschätzung) ist vorgeschrieben. Die Bodenqualität ist zwar immer noch dominierend für den Tausch der Flächen, hat aber eigentlich nicht mehr die größte Bedeutung. Da spielen auch Faktoren wie Entfernung, Größe usw. eine Rolle. 


Wegen der großen Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft wird der Hauptteil der Kosten aus öffentlichen Mitteln getragen. Der Personalaufwand eines Verfahrens ist enorm.


Die Flächen werden neu vermessen und in das Grundstückskataster eingetragen.

Separation oder Verkopplung sind die Begriffe für die Verfahren im 19. Jahrhundert.


Der Begriff wurde für frühe Verfahren im 18./19. Jahrhundert verwendet. Dabei wurden vorher gemeinsam bewirtschaftete Flächen aufgeteilt und neuen Eigentümern zugeteilt. Mit den klassischen Verfahren durch die Preußen wurden gleichzeitig auch die Reallasten, also die Abgabenpflicht an Adel und Klerus, sowie Hand- und Spanndienste abgegolten.


Diese ersten Verfahren der Bodenordnung liefen von ca. 1840/50 bis teilweise 1880/90.

 afao 50 Jahre 2000 200007042021

Ergänzung: 50 Jahre Flurbereinigung im Kreis Höxter  (2000)

Das Amt in Warburg feierte 2000 sein 50-jähriges Bestehen mit einem Fest und dem Minister. Eine Broschüre informiert über die vielfältigen Aufgaben der Zeit. Vor allem Dorfentwicklung und die Abwicklung von EU-Förderprogrammen nehmen viel Raum ein. Von fünf Modelldörfern im Kreis ist die Rede (u. a. Bellersen, Bökendorf).

Große Verfahren in Brakel waren:

  • Bökendorf war das erste große Flurbereinigungsverfahren: 1951 mit 814 ha (Zuweisung 1954)
  • Brakel war ein umfassendes Verfahren (für die B 252 u. a. ): 1972 mit 2.776 ha (Zuweisung 1980)     

Weitere, kleinere Verfahren waren:

  • Brakel 1955 (521 ha), Siddessen 1955 (376 ha), Bellersen 1956 (95 ha), Riesel 1958 (119 ha) + 1986 , Gehrden 1963 (78 ha) Istrup 1966 (251 ha) + 1988 und Schmechten 1989.

Quelle: 50 Jahre Amt für Agrarordnung Warburg, 2000.