Auf der Flurkarte werden aller Grund- und Flurstücke in ihrer Lage dargestellt. Zusammen mit der Boden-Schätzungskarte ist sie Bestandteil des Liegenschaftskatasters und regelt das Eigentum an Grund und Boden. Darauf basiert die Grundsteuer, die Grundstücksbesteuerung.

Die Aufnahme für das "Urkataster" begannen 1829. Wegen erheblicher Unterbrechungen verzögerte sich der vorläufige Abschluss bis 1854. Eine schwierige Aufgabe war die Aufteilung der Gemeinheitsflächen. Das Kartenwerk bildetet die Grundlage für die Ablösung von Grunddienstbarkeiten und der Separation (Zusammenlegung von zerstreut liegenden Parzellen).

Grundlage war eine Dreiecksvermessung der Gegend und die Darstellung im Maßstab von 1:2.500.

Heute ist das analoge Kartenwerk durch die digitale Automatische Liegenschaftskarte abgelöst.