Ausgelöst durch die Veröffentlichung einer Studie von Beobachtungen in Naturschutuzgebieten im Rheinland war 2017 das Thema Insektensterben in aller Munde. Der Entomologischen Verein Krefeld stütz sich auf Untersuchungen in 63 Gebieten. Plötzlich fällt allen auf, dass an der Windschutzscheibe weniger Klekse sein als früher.

Die Ursachen sind vielfältig, und die Landwirtschaft hat einen großen Anteil an dieser Entwicklung.


Die intensivierte Landwirtschaft bleibt nicht ohne Folgen. Die Agrarlandschaft hat sich seit der Zeit um 1960, verstärkt ab 1980 schrittweise verändert: Flurbereinigung, Dränierung, Aufkalkung der Böden hat stattgefunden. Es gibt weniger Feldränder, Hecken und Gehölze in der offenen Landschaft. Die Bewirtschaftung und die Fruchtfolgen werden immer ähnlicher. Zu den Faktoren gehören unter anderem große Felder, perfekte Technik für Bodenbearbeitung, Düngung und Pflanzenschutz. Die Bestände sind heute dadurch sehr gleichförmig geworden, es gibt kaum Fehlstellen, diffuse Ackerränder oder ähnliches. Das waren Standorte für spezialisierte Ackerunkräuter wie Acker-Rittersporn, Adonisröschen oder Klatschmohn. Übrig bleiben Generalisten wie Quecke, Ackerfuchsschwanz, Winden. Laufkäfer, Wildbiene und Schwebfliegen finden weniger Nahrung. Und Rebhuhn, Kibitz und Feldlerchen sind seltener anzutreffen. An dieser Situation wird sich auch nichts mehr ändern. Aber es geht darum, Ausgleichsflächen bewusst zu pflegen und zu integrieren. 

 

Der Kreis Höxter hat nun eine „Biodiversitätsvereinbarung“ sich auf den Weg gebracht. Marienmünster wird im ersten Halbjahr 2017 zum Pilotprojekt in Hinsicht Biodiversität. Die Universität Höxter sucht mithilfe der Ortslandwirte und Ortsvereinsvorsitzenden nach einer Verbesserung. Weitere Greening- und Agrarumweltmaßnahen werden ins Auge gefasst, um die Situation zu verbessern. Im Frühjahr 2018 möchte die Arbeitsgruppe die Ergebnisse vorstellen. Dabei geht es darum, zu sehen, wie einen Agrarlandschaft heute strukturiert ist und wie man mit Agrarumweltmaßnahmen, Greening und Nutzung von Restflächen sinnvoll kombinieren kann. 


Unter diesen Gesichtspunkt gehört auch die „Ausweitung von Uferrandstreifen 2017“. Damit werden die Erfordernisse der neuen Düngeverordnung besser erfüllt, das Risiko eines Fehlverhalten eingeschränkt und die Gefahr des Eintrags von Belastungen in Fließgewässer vermindert. Die Untere Wasserbehörde wirkt mit und zeigt sich hilfsbereit, was die Einstufung von Gewässern betrifft, eine Voraussetzung für das Anerkennen von Schutzstreifen nach dem Fördersystem. Ebenfalls einen Initiative der Landwirtschaftskammer Brakel 2017.